Dienstag, 5. Februar 2008

Telefonat mit der Gemeinde

In unserem Kaufvertrag des Grundstückes steht ein Passus, dass bei einem Verkauf des Grundstückes innerhalb von 12 Jahren die Gemeinde berechtigt ist, einen allfälligen Gewinn aus dem Grundstücksanteil abzuschöpfen. Zur Sicherung dieser Ansprüche möchte die Gemeinde eine Grundschuld eintragen und sie ist bereit, diese erst nach 90% der Baukosten einzutragen.

Nun ist es bei unserer Finanzierung so, dass aufgrund des Wechselkursrisikos einen Sicherheitszuschlag über die Darlehenshöhe hinaus als Teil der Bankgrundschuld eingetragen wird.

Ich habe der Gemeinde eine Baukostenaufstellung senden müssen, aus der ersichtlich wird, dass unsere Bankgrundschuld 90% der gesamten Baukosten nicht übersteigt. Vorhin habe ich mit der Gemeinde telefoniert um nachzufragen, ob die Aufstellung Ihnen in der vorliegenden Form genügt. Dies hat mir Thomas Schleicher bestätigt und das Grundbuch kann erstellt werden.

Wir sind nun froh, dass alles mit der Gemeinde geklärt ist und hoffen, dass wir uns nach dieser nervenaufreibenden Zeit der Abklärungen mit der Gemeinde nun den wichtigen, baubetreffenden Themen zuwenden können.

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