Am Freitag hat Nicole noch das restliche Blumenbeet gejätet und am Samstag dieses noch mit gekauftem Rindenmulch abgedeckt.
Nun ist das ganze Beet als erstes einmal soweit fertig.
Wie der Titel schon sagt, beschreiben und dokumentieren wir hier unseren Hausbau. Wir hoffen, dass der Inhalt für die Leser unseres Blogs interessant ist und freuen uns über Kommentare.
Heute habe ich auch noch die nächsten Rechnungen bezahlt. Einmal der Gebührenbescheid für die Genehmigung des Entwässerungsantrages sowie der Gebührenbescheid für den Erhalt der Unterlagen des Kenntnisgabeverfahren sowie für die Benachrichtigung der Nachbarn.
Neben diesen Telefonaten haben wir bereits zwei Gebührenbescheide der Gemeinde erhalten, einen für die Ausstellung der Eingangsbestätigung des Bauantrages sowie für die Angrenzerbenachrichtigungen und einen anderen für die Prüfung des Entwässerungsantrages.
Die Entwässerungsgenehmigung der Gemeinde haben wir heute ebenfalls mit der Post erhalten. Ein besonderer Wert wird auf die Entwässerung bzw die Versickerung des Regenwassers gelegt. Darüber hinaus wird ein Überlauf der Sickermulde an den Kanal gefordert, was sehr in unserem Interesse liegt.
Um 19.01 Uhr kam dann noch das Angebot unseres Küchenbauers, was uns doch positiv überrascht hat. Er hat neben den Küchenmöbeln, eine Granitarbeitsplatte und nur Miele-Geräte eingerechnet und liegt bis auf € 1´200.-- in unserem Budget. Für uns bedeutet dies, dass wir für unser Budget eine Küche unserer Wahl und Ausstattung bekommen und mit der Auswahl anderer Küchengeräte wohl auch noch €1´000 - €2´000 einsparen können.
Heute war ich in der Sitzung des Technischen Ausschusses der Gemeinde. Es ging um unseren Bauantrag bzw. um die Befreiung der Grenzbebauung. Unser Plan sieht vor, dass unsere Garage 4,39m hoch wird (gemessen vom derzeitigen Bodenniveau). Zulässig nach Landesbauverordnung ist eine Höhe vom 3m, wenn genau auf die Grenze gebaut wird. Wie ich heute lernen musste ist bei einer Überschreitung ein Grenzabstand von 2,50m einzuhalten.
Entschieden wurde nun wie folgt: entweder wir halten den Grenzabstand von 2,50m ein oder wir senken das Höhenniveau der Garage um 0,50m ab. Die Begründung beruht jedoch vor allem darauf, dass bei unserem eingereichten Plan der westlichste Punkt unserer Garageneinfahrt 1m über dem Niveau der zukünftigen Strassen liegen wird.
Die Befreiung der Baugrenze wegen dem Dachüberstand wurde ohne Probleme genehmigt.
Am Anfang waren wir sehr enttäuscht über die Entscheidung des ATU, da dass Dach der Garage bis ans Haus geführt wird und dort die Überdachung des Eingangbereiches bildet. Bei einer Absenkung der Garage hätten wir das Dach mitten in der Haustüre.
Unsere Überlegungen zur Lösung dieses Problems waren die folgenden:
Bis schliesslich Nicole die einfache und so gleich geniale Idee hatte, dass Haus einfach auch 0,75m tiefer zu setzen. In meiner Denkweise habe ich nicht daran gedacht. Durch eine Senkung des Hauses lösen wir gleich zwei Punkte. Einerseits können wir die Eingangsüberdachung so lassen wie sie ist und andererseits müssen wir die Einfahrt und die Garten nicht zu stark auffüllen. So liegen wir nur noch 0.25m über dem zukünftigen Strassenniveau am westlichsten Punkt der Einfahrt.
Ich habe noch einmal in unsere Pläne geschaut und meiner Meinung nach beeinträchtigt die Absenkung des Niveaus keine Punkte in der Planung des Hauses. Mit dieser Absenkung liegt unser Haus und vor allem die Terrasse dann auf dem jetzigen Geländeniveau, so dass wir an den Aussenanlagen nicht so viel modellieren müssen. Ein weiterer Vorteil ist, dass wir unseren zukünftigen Nachbarn nicht zuviel Sonne wegnehmen. Das einzigste ist der rückwärtige Kellereingang, der nun ca. 2,25m unter dem derzeitigen Bodenniveau liegt und wir nun hier etwas mehr abgraben müssen, was uns ausser etwas mehr Zeit nur 5 Treppenstufen mehr kosten wird.
Wir werden nun schnellstmöglich mit dem Architekten Kontakt aufnehmen, damit er die Änderungen der Höhenangaben im Plan vornimmt. Mit der Einreichung der Änderungen beginnt die Frist des Kenntnisgabeverfahrens von neuem.